Die Baugrundbeschaffenheit spielt eine wesentliche Rolle bei der Wahl des geeigneten Gründungsverfahrens. Grundsätzlich ist mit der richtigen Gründungslösung jeder Baugrund, unabhängig von der späteren Nutzung als Wohn-, Geschäfts-, Industrie- oder Verkehrsbau, bebaubar.

Die PST Grundbau GmbH bietet mit seinen Tiefgründungsverfahren die Möglichkeit, nicht oder wenig tragfähige Bodenschichten zu durchfahren und die Bauwerkslasten in tragfähige Bodenschichten abzusetzen, durch:

 

  • Ortbetonbohrpfähle mit einem Durchmesser von 30 bis 180 cm mit und ohne Fußunterschneidung (Herstellung konventionell, im Schraubbohr- und Schneckenbohrverfahren)
  • Ortbetonbohrpfähle drm. 60, 80, 90, 100, 120 und 150 cm
  • Schneckenortbetonpfähle drm. 57 und 70 cm (gegebenenfalls mit Mantel- / Fußverpressung zur Erhöhung der Tragfähigkeit)
  • Ortbetonrüttelsäulen
  • Kleinbohrverpresspfähle (allgemein bauaufsichtlich zugelassen)
  • Duktile Rammpfähle
  • HDI-Gründungskörper
  • Soilmix-Säulen
 

Die Verbesserung nicht ausreichend tragfähiger Baugrundschichten ist uns möglich mit Hilfe von

  • Bodenverdichtung durch Tiefenrüttler
  • Rüttelstopfverdichtung
  • Bodenverfestigung durch Injektionen und Düsenstrahlverfahren